Wenn es um Kredite geht blickt der Privatkunde nur sehr schwer durch, denn in der Finanzwelt gibt es viele Begriffe, von denen nur wenige wirklich wissen, was sie bedeuten. Um wenigstens für ein bisschen Klarheit zu sorgen werde ich ein paar Begriffe erläutern, damit die Azubis, die über einen Kredit nachdenken wenigstens mit den Begriffen vertraut sind.
Was ist die Zinsbindungsfrist?
Mit der Zinsbindungsfrist wird der Zeitraum bezeichnet, für den der Zinssatz, der im Kreditvertrag vereinbart wurde, gilt, ohne dass die aktuellen Marktzinsveränderungen sich auf den vereinbarten Zinssatz auswirken. Bei Krediten wird dieser Begriff immer dann verwendet, wenn die Laufzeit die Dauer der Zinsbindungsfrist übersteigt. Wenn die Zinsbindungsfrist abgelaufen ist kann der Kreditnehmer mit dem Kreditinstitut eine neue Vereinbarung über die Zinsen treffen.
Für den Kreditnehmer stellt die Zinsbindungsfrist einen großen Vorteil dar, weil so die Kosten des Kredits für einen langen Zeitraum gut kalkulierbar sind. Außerdem sind Kredite mit Zinsbindungsfrist nicht von den Marktzinsschwankungen betroffen und so kann es sein, dass der Kreditnehmer günstiger weg kommt als ohne die Zinsbindungsfrist, es kann allerdings auch genau anders herum sein.
Eine Zinsbindungsfrist dauert in der Regel 15 oder 20 Jahre, jeder Kreditnehmer kann bei Vertragsabschluss aber selbst entscheiden wie lange die Zinsbindungsfrist dauern soll, sollte sich aber durch einen Branchenkenner beraten lassen. Während der Zinsbindungsfrist ist es nicht möglich den Kredit zu kündigen und auch nach Ende der Zinsbindungsfrist muss der Kreditnehmer sich an eine sechsmonatige Kündigungsfrist halten.
Auch in speziellen Fällen sind die Kreditinstitute nicht dazu verpflichtet das Darlehen vor Ende der Zinsfestschreibung zurück zu nehmen, es kann aber sein, dass sich das Kreditinstitut dazu entscheidet dem Kreditnehmer und dessen Familie entgegen zu kommen und das Darlehen doch zurück nimmt, die Entscheidung darüber liegt aber allein beim Kreditinstitut.
